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Jede Arbeitgeberin trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmenden sowie den Umweltschutz – von der Bestellung bis zur Entsorgung des chemischen Produktes. Hierzu sollte innerhalb eines Betriebs definiert sein, welche Mitarbeitenden welche Aufgaben zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt am Arbeitsplatz übernehmen. In Betrieben, bei denen der Umgang mit chemischen Produkten nicht zum Kerngeschäft gehört, sind die jeweiligen Verantwortlichkeiten jedoch oft nicht klar geregelt.

Gesetzesgrundlagen
§

Dieses Tool hilft dabei, die Verantwortlichkeiten im Umgang mit chemischen Produkten zu regeln. Definieren Sie zuständige Personen für die jeweilige Funktion und drucken Sie die Übersicht als PDF aus.

Wichtig: Das Tool ist als reine Hilfestellung anzusehen – Ihre Eingaben werden nicht archiviert und nicht ans SECO übermittelt.

Funktionen im Betrieb

Hinweis: Ein Mitglied der Geschäftsleitung muss zwingend aufgeführt sein – denn die Arbeitgeberin trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmenden sowie den Umweltschutz. Es ist zudem möglich, dass Personen mehrere Funktionen innehaben können.

Vertreter/-in der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz im Umgang mit chemischen Produkten am Arbeitsplatz.
Prozessverantwortliche/-r
Zuständig für die fachgerechte und sichere Ausführung bestimmter Arbeitsprozesse.
Chemikalienansprechperson
Zuständig für einen Überblick über den Umgang mit Stoffen und Zubereitungen im Betrieb sowie den Kontakt zu den entsprechenden Behörden.
Gefahrgutbeauftragte/-r (GGBV)
Zuständig für den sicheren Umschlag von chemischen Produkten (verpacken, versenden, laden, entladen).
Sicherheitsbeauftragte/-r (SiBe)
Berät und unterstützt die Arbeitgeberin bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.

Drucken Sie das Übersichtsblatt als PDF aus, holen Sie eine Unterschrift bei den aufgeführten Personen ein und informieren Sie die Belegschaft.

Wichtig: Denken Sie daran, das Übersichtsblatt zu aktualisieren, wenn sich die Verantwortlichkeiten und Funktionen in Ihrem Betrieb ändern sollten.

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